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Vermietungsbedingungen

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Begriffsdefinitionen

Die gegenständlichen Vermietungsbedingungen (in Folge kurz „AVB“) gelten für sämtliche Vermietungen des unter Punkt 1 definierten Mietgegenstands zwischen FOVI – Foto Video e.U. (in Folge kurz „Vermieter“) sowie Unternehmen bzw Verbrauchern (in Folge kurz „Mieter“).

Der Mieter gilt als Verbraucher im Sinne dieser AVB, sofern es sich hierbei um einen Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) handelt und der Zweck der vertragsgegenständlichen Miete nicht überwiegend einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Als Unternehmer im Sinne dieser AVB gelten sämtliche natürliche und juristische Personen, die den Unternehmerbegriff des § 1 Abs 2 Unternehmensgesetzbuch (UGB) erfüllen.

Die nachfolgenden AVB gelten ausschließlich, etwaig entgegenstehende oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des jeweiligen Mieters werden nicht anerkannt und gelangen sohin nicht zur Anwendung.

1. Mietgegenstand

Der Vermieter vermietet dem Mieter die auf der Homepage des Vermieters www.fovi.at (in Folge kurz „Homepage“) ausgewiesene Fotobox. Diese umfasst sämtliche der nachfolgenden Bestandteile, die sohin jeweils ebenfalls zur Vermietung gelangen:

  • FOVI-Box Gehäuse
  • Canon DSLM Kamera
  • Fotodrucker DNP-DS620
  • 16“ Touchscreen
  • Mini-PC
  • Shotgun Mikrofon
  • Mikrofon Vorverstärker
  • Blitzgerät
  • 4 x Led-Dauerlichter
  • Verkabelung
  • Hilfstastatur
  • Requisiten
  • Hintergrundsystem

(in Folge kurz „Mietgegenstand“)

2. Reihung der Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile der gegenständlichen Vermietung gelten in nachstehender Reihenfolge (vorgenannte Regelungen gehen nachgenannten Regelungen vor): 

a.)   die schriftliche Bestellbestätigung, durch die der Vertrag zu Stande gekommen ist (in Folge kurz „Bestellbestätigung“); 

b.)   die gegenständlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (dieses Dokument);

c.)   die gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des KSchG sowie die für das Unternehmensgeschäft einschlägigen Bestimmungen;

3. Verfügbarkeit / Vertragsabschluss

3.1      Der auf der Homepage des Vermieters beschriebene Mietgegenstand stellt kein verbindliches Angebot seitens des Vermieters dar. Diese Darstellung dient ausschließlich zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags durch den Mieter.


3.2      Der Mieter ist verpflichtet, auf der Homepage sowohl ein Leistungspaket als auch den Leistungszeitraum auszuwählen. Die zeitliche Verfügbarkeit ist sodann unmittelbar der Homepage zu entnehmen. Mit Betätigen des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ wird die Anfrage sodann an den Vermieter übermittelt. Mit Zugang der schriftlichen Bestellbestätigung (per E-Mail) durch den Vermieter kommt der Mietvertrag rechtswirksam zustande. 

3.3      Die Abwicklung des gesamten Bestellprozesses findet per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails (auch unter dem Einsatz von SPAM-Filtern) empfangen werden können.

4. Widerrufs- und Rücktrittsrecht

4.1      Gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) steht Verbrauchern ein 14-tätiges Rücktrittsrecht zu, sofern der Mietvertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters abgeschlossen wurde. Beginn dieser 14-tägigen Frist ist der Tag des Vertragsabschlusses (siehe Punkt 3.2).

4.2      Ausführliche Erklärungen zum Rücktritts- und Widerrufsrecht sind der Homepage des Vermieters zu entnehmen.

5. Beginn und Dauer des Mietverhältnisses

5.1      Die Miete beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter und endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an den Vermieter, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.2      Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich in dem in der Bestellbestätigung festgehaltenen Zeitraum zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Inanspruchnahme des Mietgegenstands steht dem Mieter nicht zu.

5.3      Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit aus wichtigen Gründen außerordentlich schriftlich zu kündigen. 

6. Vergütung

6.1      Der Mieter ist verpflichtet, binnen fünf Werktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses das in der Bestellbestätigung vereinbarte Entgelt an den Vermieter zu entrichten.

6.2      Beim in der Bestellbestätigung normierten Mietentgelt handelt es sich – sofern nicht abweichend vereinbart – um einen Gesamtpreis, der sowohl die gesetzliche Umsatzsteuer als auch sämtliche Lieferkosten umfasst. Die Zahlungsmöglichkeit sowie die weiteren Hinweise und Informationen hierzu werden dem Mieter auf der Homepage mitgeteilt. 

7. Rechte und Pflichten des Mieters

7.1      Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vereinbarungsgemäß beim Vermieter abzuholen. Die Rückgabe des Mietgegenstands hat – sofern nicht abweichend vereinbart – am ersten Werktag nach der in der Bestellbestätigung normierten Mietzeit an den Vermieter zu erfolgen. 

7.2      Diese Rückgabe erfolgt – sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde – durch Abholung des Vermieters bzw in weiterer Folge durch direkte Übergabe des Mietgegenstands durch den Mieter an den Vermieter.

7.3      Der Mietgegenstand darf nur vom Mieter genutzt und nicht an Dritte zur Nutzung übergeben werden. 

7.4      Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand schonend und ordnungsgemäß zu behandeln. Er hat ihn weiter vor schädlichen Witterungseinflüssen zu schützen.

7.5      Der Mieter hat die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters zu befolgen. Kennzeichnungen am Mietgegenstand dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

8. Nutzung des Mietgegenstands

8.1      Der Mieter ist verpflichtet, hinsichtlich der Nutzung des Mietgegenstands folgende Vorgaben zu beachten:

  • Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Hütten, Zelten u.ä. oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen; der Mietgegenstand darf keinem direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung des Mieters drohen Schäden am Mietgegenstand und / oder dessen Funktionsunfähigkeit;
  • der Mieter ist verpflichtet, die Betriebstemperatur des Mietgegenstands, insbesondere des Druckers, zwischen mindestens 10° und höchstens 40° Celsius zu halten. Auch bei zu niedrigen Temperaturen drohen Schäden am Mietgegenstand und / oder dessen Funktionsunfähigkeit.
  • der Mieter hat sicherzustellen, dass die Luftfeuchtigkeit der Umgebung des Mietgegenstands zwischen 30 % bis 80 % liegt. Andernfalls drohen ebenfalls Schäden am Mietgegenstandund / oder dessen Funktionsunfähigkeit.
  • Entsteht während der Mietzeit ein Mangel, so ist der Mieter zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
  • Im Falle, dass der Mietgegenstand oder einzelne Teile davon nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, ist der Mieter verpflichtet, den weiteren Gebrauch des Mietgegenstands zu unterlassen. Darüber hinaus hat der Mieter hierüber unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. dessen Weisung einzuholen.
  • Der Mieter hat es zu unterlassen, den Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands zu verändern oder sicherheitsrelevante Funktionen außer Kraft zu setzen. Änderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters in Schrift- oder Textform.

9. Vertragsstrafe

9.1         Der Vermieter ist im Falle einer vom Mieter zu vertretenden Rückgabeverzögerung berechtigt, nach vorheriger Aufforderung in Schriftform (E-Mail ausreichend), gegenüber dem Mieter für jeden angefangenen Werktag der verspäteten Rückgabe eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen.

10. Rechte und Pflichten des Vermieters

10.1    Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen. Die Überlassung des Mietgegenstandserfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart – ausschließlich durch die in Punkt 7 beschriebenen Übergabemodalitäten.

10.2    Der Vermieter wird den Mietgegenstand – sofern nichts Abweichendes vereinbart – spätestens am Tag des Mietbeginns an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift liefern oder an den Mieter übergeben.

10.3    Zum ordnungsgemäßen Auf- und Abbau des Mietgegenstands stellt der Vermieter dem Mieter eine detaillierte Anleitung zur Verfügung. Darüber hinaus steht der Vermieter unter der auf derHomepage genannten Telefonnummer – zu den auf der Homepage genannten Zeiten – für etwaige im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Auf- und Abbau entstehenden Fragen zur Verfügung. 

11. Besondere Pflichten des Mieters bei Unfällen, Diebstahl und anderen Schadensfällen

11.1    Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und hinzuzuziehen.

11.2    Bei jeglicher Beschädigung oder bei einem Diebstahl oder einem sonstigen Verlust des Mietgegenstands während der Mietzeit, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle ihm bekannten Einzelheiten des jeweiligen Ereignisses, das zur Beschädigung, zum Diebstahl oder sonstigen Verlust geführt hat, schriftlich zu unterrichten.

11.3    Der Mieter hat alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die der Aufklärung des Schadenereignisses (bzw des Diebstahls oder sonstigen Verlusts) dienlich sind. Bei einem Schadenfall ist der Mieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

11.4    Bei einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter und den Versicherer zu unterstützen und Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung des Schadenfalls oder zur Feststellung der Schadenslage erforderlich sind.

12. Schadenersatz

12.1    Im Falle eines schuldhaften, grob fahrlässigen / vorsätzlichen Verstoßes des Mieters (seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) gegen in Punkt 8.1 genannte Vorgaben oder sonstigen vertraglichen Vorgaben hält der Mieter den Vermieter vollständig schad- und klaglos.

13. Stornierung

13.1    Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • Stornierung bis zum 28. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 10 % des Mietpreises brutto;
  • Stornierung vom 27. bis 15. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 50 % des Mietpreises brutto;
  • Stornierung vom 14. bis 7. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin: 80 % des Mietpreises brutto.

13.2    Ab dem 6. Tag vor dem reservierten und gebuchten Termin ist der Mieter nicht mehr berechtigt, eine Stornierung des Mietverhältnisses durchzuführen.

14. Datenschutz

14.1    Der Mieter nimmt, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis und bestätigt, dass der Vermieter damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

Der Vermieter als Verantwortlicher verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung

Der Vermieter verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Mieter angeforderten Bestellungen bzw zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Mieters, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Vermieters.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen. 

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Mieters, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Mieters namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Mieterbestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte. 

4. Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter nur solange aufbewahrt, wie dies vernünftigerweise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Mieters werden so lange gespeichert, solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind. 

5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten 

Nach geltendem Recht ist der Mieter unter anderem berechtigt 

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Vermieter gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten;
  • die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen;
  • vom Vermieter zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken;
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen;
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen;
  • die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen; und
  • bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben. 

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollte der Mieter zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den Vermieter wenden.

15. Schlussbestimmungen

15.1    Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen über die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündlichen Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.

15.2    Auf das Vertragsverhältnis ist österreichisches Zivilrecht mit Ausnahme von Verweisungsnormen (wie zB UN-Kaufrecht, IPRG, EVÜ) anzuwenden. Für alle aus dem Vertragsverhältnis (inklusive des Zustandekommens oder dessen Nichtigkeit) entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters vereinbart. Handelt es sich beim Mieter um einen Verbraucher, so gilt das sachlich zuständige Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers als vereinbart.

15.3    Der Mieter verzichtet auf das Recht, diesen Vertrag aus dem Titel des Irrtums oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzufechten. Dies gilt auch für das Recht der Vertragsanpassung aufgrund eines Irrtums. 

15.4    Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Vermieters mit eigenen Forderungen aufzurechnen, sofern diese nicht vom Vermieter schriftlich anerkannt sind oder gerichtlich festgestellt wurden. 

15.5    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Diese bleiben weiterhin gültig und vollstreckbar. Die ungültigen Bestimmungen sind durch dem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende, gültige und vollstreckbare Bestimmungen zu ersetzen. Das gleiche gilt für Fehler und Auslassungen im Zuge der Errichtung dieser AVB.

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